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JEB zwiegespalten über Lissabon-Urteil des BVerfG

 

Berlin, 30. Juni 2009

Die Mitglieder der Jungen Europäischen Bewegung Berlin- Brandenburg begrüßen, dass das BVerfG mit seinem heutigen Urteil das deutsche Zustimmungsgesetz zum Vertrag von Lissabon für vereinbar mit dem Grundgesetz erklärt hat. Die Absage an einen europäischen Bundesstaat können wir jedoch nicht nachvollziehen.

 

Hervorheben möchten wir vor allem den für das Urteil zentralen Grundsatz der Europarechtsfreundlichkeit. Das Grundgesetz enthält einen Verfassungsauftrag zur Verwirklichung eines vereinten Europas. Es steht also nicht im Belieben der Tagespolitik, sich an der europäischen Integration zu beteiligen oder nicht. Das Grundgesetz will eine europäische Integration. Und wir auch !

 

Wir schließen uns voll und ganz dem Präsidenten der Europa-Union Deutschland Peter Altmaier an, der das Urteil wie folgt kommentiert hat: "Mit diesem Urteil sind die monatelangen Kampagnen der Vertragsgegner in sich zusammengebrochen und widerlegt. Dies ist ein wichtiges Signal über Deutschland hinaus auch für diejenigen Mitgliedstaaten, in denen der Vertrag bislang noch nicht ratifiziert worden ist. Soweit das Gericht Änderungen am Beteiligungsgesetz verlangt hat, sind Bundestag und Bundesrat aufgefordert, diese schnell umzusetzen, damit Deutschland seine Ratifikationsurkunde noch vor dem irischen Referendum hinterlegen kann."

 

Wir sind jedoch entsetzt darüber, dass das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil zum Vertrag von Lissabon in der Schaffung eines europäischen Bundesstaats einen Verstoß gegen das Grundgesetz sieht. Mehr noch: Das Bundesverfassungsgericht behauptet sogar, eine europäische Föderation wäre nicht einmal durch Verfassungsänderung möglich! Sie erfordere vielmehr die Aufhebung des Grundgesetzes und das Inkrafttreten einer neuen Verfassung.

 

Diese Auslegung halten wir nicht nur für rückwärtsgewandt, sondern schlicht für falsch. Das Gegenteil ist richtig: nach dem Grundgesetz ist es oberstes Verfassungsmotiv und Staatsziel, „als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen“. Dies steht unmissverständlich und unübersehbar an der prominentesten Stelle, die das Grundgesetz zu bieten hat: im allerersten Satz der Präambel. Niemand hätte es 1949 wohl für möglich gehalten, dass dieses Grundgesetz einmal gegen die Schaffung eines „vereinten Europas“ ins Feld geführt werden könnte. Die Wiederherstellung eines ungebundenen „souveränen“ deutschen Nationalstaats sollte gerade vermieden werden. Entgegen der Auffassung des Bundesverfassungsgerichts ist die souveräne Staatlichkeit Deutschlands auch heute nicht gegen die grundgesetzlich geforderte europäische Integration zu verteidigen.

 

Im Übrigen möchten wir darauf hinweisen, dass es auch nicht Aufgabe des Bundesverfassungsgerichts ist, die Zukunft Deutschlands zu zementieren und über die Finalität Europas zu entscheiden. Die „Integrationsverantwortung“ liegt nicht etwa in den Händen der Gerichte, sondern in denen der Völker Europas und der durch diese legitimierten Parlamente und damit auch bei uns!


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Mehr dazu

 

 Urteil des BVerfG


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