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Europäische Bürgerinitiative
Der Ende 2009 in Kraft getretene Vertrag von Lissabon schafft mit der Europäischen Bürgerinitiative das erste direktdemokratische Instrument der EU. Hierzu wird die JEB Stellung beziehen und eine Reihe von Veranstaltungen durchführen.
Mit einer Million Unterschriften „aus einer erheblichen Anzahl von Mitgliedstaaten“ kann die Europäische Kommission aufgefordert werden, einen Rechtsakt zu einem Thema vorzuschlagen, über den EU-Parlament und Rat dann beschließen. Die Einzelheiten der Europäischen Bürgerinitiative müssen noch in einer Verordnung geregelt werden. Hierzu führt die Kommission eine öffentliche Konsultation durch und die JEB beteiligt sich daran.
JEB-Aktionen
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