Junge Europäische Bewegung Berlin Brandenburg
 

 
Europäische Bürgerinitiative

 

Stellungnahme und Änderungsvorschläge der JEB

 

Berlin, 5. April 2010

 

 

Die Mitglieder der Jungen Europäischen Bewegung sind enttäuscht über den von der Kommission am 31. März vorgelegten Vorschlag einer Verordnung zur Ausgestaltung der Europäischen Bürgerinitiative. Viele der in unserer Stellungnahme vom 31. Januar zum Ausdruck gebrachten Anliegen bleiben in dem Vorschlag unberücksichtigt.

 

Nun wenden wir uns daher mit einer erneuten Stellungnahme und konkreten Änderungsvorschlägen an das Europäische Parlament und den Rat. Darin fordern wir sie unter anderem auf, folgende Punkte in die Verordnung einzuarbeiten:



    Das von der Kommission vorgeschlagene Staatenquorum von 1/3 der Mitgliedstaaten ist deutlich zu hoch. Angemessen ist eine Schwelle von 5 Mitgliedstaaten. Bei dem Staatenquorum geht es nämlich nicht um Repräsentativität. Es soll lediglich sicher gestellt werden, dass eine Bürgerinitiative tatsächlich europäisch ist und nicht nur den nationalen Partikularinteressen der Bürger einzelner Staaten entspricht. Zudem lehnen wir eine Quote ab. Denn es ist nicht ersichtlich, warum eine Bürgerinitiative nach dem Beitritt neuer Mitgliedstaaten erschwert werden sollte.
 
    Wir begrüßen, dass die Kommission unsere Kritik erst genommen hat und für die Mindestbeteiligung pro Mitliedstaat nicht mehr einheitlich 0,2% fordert, sondern eine zur jeweiligen Bevölkerung degressiv proportionale Zahl. Zur Missbrauchsverhütung sind die Zahlen jedoch deutlich zu hoch. Angemessen wäre höchstens ein Fünftel der vorgeschlagenen Werte, d.h. ein Faktor von 150 gegenüber der Zahl an EP-Abgeordneten pro Mitgliedstaat.
 
    Abzulehnen ist auch das am Wahlalter orientierte Mindestalter. Denn die Rechtsfolge der Bürgerinitiative bleibt weit hinter der von Wahlen zurück. Insofern ist sie eher mit dem Petitionsrecht vergleichbar, das keinem Mindestalter unterliegt. Außerdem sollte die Chance genutzt werden, mittels der Bürgerinitiative junge Menschen für Europafragen zu interessieren und frühzeitig für Demokratie auf EU-Ebene zu gewinnen. Wir fordern daher ein Mindestalter von höchstens 14 Jahren.
 
    Völlig inakzeptabel ist der Vorschlag, die Zulässigkeit erst nach 300.000 Unterstützungsbekundungen aus drei Mitgliedstaaten zu prüfen. Es könnte zu erheblichen Frustrationen führen, wenn erst zu einem so späten Zeitpunkt festgestellt würde, dass eine personell und finanziell aufwändige Unterschriftensammlung aufgrund rechtlicher - evtl. sogar behebbarer - Mängel von vornherein ihren Zweck verfehlt. Für die Zulässigkeitsprüfung ist allenfalls eine Schwelle von 1.000 Unterschriften angemessen.
 
    Ebensowenig hinnehmbar ist der Vorschlag, wonach die Kommission die Registrierung von Initiativen wegen Missbrauchs, mangelnder Ernsthaftigkeit oder Verletzung der Werte der Union von vornherein ablehnen kann. Jede Initiative hat Anspruch auf ein ordentliches und transparentes Verfahren mit einer justiziablen Entscheidung. Einzelne Fragen der Zulässigkeit können daher nicht in ein Sonderverfahren vorgelagert werden.
 
    Auch auf der Rechtsfolgenseite ist der Verordnungsvorschlag unzureichend: Eine Begründungspflicht allein wird dem enormen Aufwand, der zum Sammeln von einer Million Unterschriften geleistet werden muss, nicht gerecht. Wir schließen uns daher der Forderung des EP an, wonach die Kommission den Initiatoren zunächst in einer öffentlichen Anhörung die Gelegenheit geben muss, das Anliegen ihrer Initiative ausführlich darzulegen. Dieses Anhörungsrecht sollte klar in der Verordnung verankert werden. 


Eine ausführliche Begründung dieser und weiterer Forderungen der JEB findest du hier:

 

 Stellungnahme der JEB vom 5. April 2010 zum VO-Vorschlag

 

 Ã„nderungsvorschläge der JEB vom 5. April zum VO-Vorschlag

 

 Stellungnahme der JEB vom 31. Januar 2010 zum Grünbuch


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